Mehr zur Geschichte von Buchholz

Die Röbeler Pfarrgemeinde und Kirchenökonomie hat im Dorfe Buchholz drei besetzte Hufe. Diese drei Pfarr- und Ökonomiebauern und die übrigen Buchholzer sind in allen Stücken gleich, sie tragen die gleichen Lasten, deshalb müssten sie auch gleichen Anteil an der Dorfweide, Holzung, Fischerei und Jagd haben.
Trotzdem haben die Buchholzer Erbhüfner Fischerei und Jagd des Dorfes privat verpachtet, die Pfarrbauern dabei aber ausgeschlossen. Sie bilden sich anscheinend ein, weil sie vom vorigen Besitzer und der Gutsobrigkeit ihre Hufen gekauft haben, die Gerechtigkeiten allein in Anspruch nehmen zu können. Das Dorf Buchholz ist ein gemeinsames Dorf, das sowohl von den Pfarrbauern als auch von den anderen Bauern gemeinschaftlich bewohnt und genutzt wird. Ein jeder besitzt soviel Acker und Ländereien wie alle anderen, alle achten die Kriegslasten und andere Contributionen, ein jeder genießt also auch die Rechte. Die Pfarrbauern nehmen ohne Widerrede gleichen Anteil an der Weide und Holzung, also müssen sie auch Anteil an der Fischerei und Jagd haben.
Die Hufen der Pfarrbauern waren vor Zeiten eines fürstlichen Besitzes. Von einem gewissen Nicolai de Gustowe wurden sie der Kirchenökonomie und Pfarre vermacht, und zwar mit allen Rechten. Der Verkäufer konnte der Bauernschaft nicht mehr Rechte abtreten als er selbst hatte. Die Gerechtsame der Jagd und Fischerei war jedoch immer bei den hiesigen christlichen Hufen. Beim letzten Verkauf des Dorfes wurden diese Befugnisse deshalb unter anderem ausdrücklich für die Pfarre reserviert. Die Priesterbauern drohen anscheinend, dass sie die gewohnten Pacht- und Dienstgelder nicht mehr an die Pastoren zahlen wollen, wenn diese ihnen nicht zu ihrem Anteil an der Fischerei und Jagd verhelfen. Die Pastoren bitten den Herzog um Bestrafung aller Bauern.
24. September 1771
Antwort vom herzoglichen Beamten Otto Bashewitz. Befehl an die Buchholzer Erbhüfner, die Ehren-Prediger zu Röbel an der Pacht für Fischerei und Jagd Anteil nehmen zu lassen.
21. April 1843
Lehnseid des Schulzen von Buchholz, Joachim Buchholz, vertreten durch Andreas Maaß. (Den Dokumenten entsprechend, muss der Verkauf an die Bauern zwischen 1757 und 1771 erfolgt sein.)

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