Geschichte des Dorfes Buchholz

Das Dorf Buchholz wird urkundlich zu ersten Male im Jahre 1273 erwähnt, als 16. IV. Nicolaus von Werle (historisch ist diese Geschlecht seit 1255) dem Nonnenkloster zu Röbel 13 Hufen verleiht, von denen 2 „in Buchholte“ liegen. Sicherlich haben diese eine zeitlang vorher bestanden und sind regelmäßig bewirtschaftet worden, sodass die Gründung von Buchholz selbst erheblich weiter zurück liegt. Gründungsurkunden von Dörfern fehlen ja in Mecklenburg so gut wie ganz. Der Name Buchholz weist auf Rodung hin; solche Ortsnamen (meist auf – hagen endigend) gibt es fast gar nicht im Süden Mecklenburgs, wodurch Buchholz von Anfang an eine gewisse Sonderstellung erhält. Eigentlich ist Buchholz wohl eine deutsch- rechtliche Kolonialgründung, die durch Rodung entstanden ist.
Wie das ganze Stargard, so wurde auch Buchholz im 13. Jahrhundert von märkisch-ostfälischen Bauern besiedelt. Und zwar als Dorf „von wilden Wurzeln“. Diese Art der Gründung hat in sofern etwas besonderes, als die Siedler ihre Hufen zu Erbzinsrecht erhalten. Hieraus mag sich z. T. die später immer wieder auftretende Behauptung der Bauern herleiten, dass sie „frei seien“. Die Siedler wurden wahrscheinlich gesandt vom Kloster Amelungsborn ( gegründet 1135 von der Cisterzienser-Abtei Altenkamp a. Rh., dieses vom Kloster Norimond i.Lothr, dieses von Cisterzienser i.Fr) Im 13. und 14. Jahrhundert besitz Amelungsborn als Werleschen Landbesitz von der Lietze (?) aufwärts über Kieve, Priborn, Solzow bis nach Vipperow mit Einschluss des Fischfangs in den Gewässern der Müritz. Wegen der großen Entfernung wurde im 15. Jahrhundert der „letzte Landbesitz an der Lietze veräußert (vielleicht wurde es damals Rohrsches Lehen, s.u.)
Das Dorf, heute noch in seiner seit Jahrhundert gelegten Siedlungsform erhalten, ist wohl als Mensch- bzw. Waldhufendorf anzusprechen, das ein Kompromiss zwischen Einzelsiedlung und geschlossenem Dorf darstellen soll. Als Straßendorf gehört es den verbreiteten slawischen Siedlungstyp an, den um 600 die Wenden einführten, während aus der Germanenzeit das Runddorf stammt. Buchholz ist aber (im Gegensatz, z.B. Leussow) ein schmales Straßendorf, offenbar eine Verlängerung der Slawendörfer.
Am 14.08.1349 verkauft Bernhard von Werle an den Röbeler Bürger Nicolaus von Güstrow 6 Hufen in „Buchhalte“, die von den Bauern Walow, Godtschalk, Ryke, Butekow bewirtschaftet werden. Sie sollten für eine Vikarei in der Kirche zu Neu Röbel verwendet werden. „Das Patronat dieser Vikarei hat die Familie Güstrow inne, nach deren Aussterben sollte es aber an den Probst und den Magistrat von Neustadt-Röbel fallen.“
Dieses angegebene Jahr bedeutet den Beginn einer Teilgeschichte des Dorfes, die seitdem in vielen eine Sonderentwicklung durchmacht, ohne jedoch gänzlich von dem Schicksal des Dorfes selbst zu trennen. Die genannten fünf Bauern sind Pfarrbauern im Gegensatz zu den Ökonomiebauern des übrigen Dorfes.
Buchholz gehört später zu dem Leibgedinge der Fürstin Elisabeth von Werle (um 1360), ist aber bald hiervon abgelöst worden und macht seitdem eine wechselvolle Geschichte durch.
So besitzt ein werkescher Vasall von Morin (oder Marin?) im 14 Jahrhundert. Das Dorf wird 1455 ein Rohrsches Lehen, das Herzog Heinrich d. Ä. des Bernd Rohr verleiht; dieses Geschlecht behält es bis 1629.
Dann kommt es in Konkurs und wird von Hans Holstein (fürstl. meckl. Hauptmann a.D. und Amtmann zu Wredenhagen) erworben. Mehrere Jahre behält es dessen Familie. Z.B. beschwerte sich 1640 ein verwandter Hans Holsteins, Ulrich Adolf v.H. beim Herzog über Ernst Retzow zu Retzow, weil dieser sich anmaßt, auf dem Buchholzer See fischen zu lassen. Zur damaligen Zeit gab es 24 Hufenbauern in Buchholz, von denen aber niemand Freibauer war.
Im 30jährigen Krieg muss Buchholz sehr gelitten haben, denn an dessen Ende waren nur nach 8 Einwohner im Dorf. Während dieser Zeit gab es viele Verpfändungen und Besitzwechsel.
Einige festgestellt Ereignisse: 1624 kauft Jürgen von Quitzow die Mühle von Dorothea Rohr zu Dambeck. 1627 hat dieser noch Ländereien in Buchholz. 1647 kauft Laurentuis Stephanivon Hans Holstein einige Höfe, verkauft sie aber wieder an Marg. von Platen, der Frau von Christopf Ulrich Camptz. In dem Kontakt werden einige Bauern genannt: Palm Bülow, Jakob Strücker, Chim Wolter, Drevs Schelen, Joachim Paschen, Hans Bru… (Halbpfleger), Drevs Bülow )Kossat). 1655 muss Hans Holm eine große Rolle bei dem Wiederaufbau des Dorfes gespielt haben. U.a. geht aus den Lehnsakten hervor, dass er die Mühle und den Strükerhof neu errichtet und wieder vollständig ausgebaut hat. Aus dieser Zeit stammt wohl auch die in Buchholz besonders häufige Bauart der Torscheunen, die an sich dem fränkisch – mitteldeutschen Geschäftsbau entnommen sind. Merkwürdig ist noch, dass da wo die niederdeutschen Bauern- und Wohnhäuser hinter der Torscheune stehen, die Durchfahrt nicht durch die Mitte der quer gestellten Torscheune geht, sondern durch das letzte Fach(rechts oder links). Im ganzen ostelbischen Kolonialgebiet ist eine Bauanordnung verbreitet, bei der der Eingang zu einen niedersächsischen Bauernhaus durch eine längs der Dorfstrasse gestellte Durchfahrtsscheune verschlossen ist.
Aus den Jahren um 1640 sind noch einige Teilbesitzer von Buchholz bekannt: Koch (fürstl. Reg. Rat zu Güstrow), Schroeder (Stadtvoigt zu Röbel), Kamptz und Conow. 1651 werden Bauern genannt, die Spanndienste Leisten sollen: Jürgen Schele, Drevs Bülow, Paul Roggentin, Jakob Kamptzow, Thomas Köhn(Kossat) und Michel Bödecker (Kossat). 1689 gelangt Buchholz durch Kauf in den Besitz des Geschlechtes Knuth und am 20.8.1695 erhält Eggert Christoph Knuth den Allodial über ganz Buchholz.
Bald nach 1700 wechselt Buchholz abermals den Besitzer. 1737 gehört es dem Herrn von Ferber auf Melz. eine frühere Besitzerin von Melz. Abel Maria von Quitzow, muss in Buchholz auch schon Höfe und Land besessen haben; denn die verkauft 1671 einen Hof an Jacob Buchholz. Später, nach dem Geschlecht von Ferber, gehört Buchholz dem Herrn von Raven auf Boek. Damals soll Buchholz 22 „Bauersleute“ besessen haben. Eine Aufstellung (stammend aus dem Jahre 1856) gibt an, dass in Buchholz 20 Vollhüfner und 5 Kossaten (Achtelhüfner) lebten. Anders dagegen berichtet eine Aufstellung aus der Zeit selbst: nach dieser (aus dem Jahre 1755) war dort ein Schulzenhof, damaliger Besitzer Adam Buchholz. An Vollhüfnern und Doppelhüfnern werden 13 gezählt, folgende „Hauswirte“ aufgeführt: Andreas Schulz, Erdmann Maas, Jacob Schmidt, Jochim Fischer. Dazu 2 ¾ Hüfner: Jakob Kugel und Jochim Juncker. Endlich 3 Kossaten: Jochim Kahl, Friedrich Schmidt du Jakob Schuld.
Über die Schicksale der Pfarrbauernhöfe seit etwa 1600 ist folgendes bekannt: 1619 gibt es von 5 nur noch 4 Pfarrbauern. Zwei Höfe hatten je zwei Hufen, die übrigen beiden je eine. 1638 wurde eine Hufe (Besitzer Martin Köhne) niedergerissen und mit der Hufe von Thewes Halenbeck vereinigt. Einen anderen Pfarrhof besaß Drewes Tralow (vor ihm Carsten Drewes), er bewirtschaftete zwei Hufen. Die restlichen zwei Pfarrhufen wurden von dem „freien Mann“ Jochim Maas betreut (Interimsbewohner für C. Menzen). Dieser Hof mit zwei Hufen wurde aber bald wieder wüst, da Jochim Mass wieder von seiner Herrschaft gefordert wurde. 1649 befanden sich nur 2 Pfarrhöfe in ordnungsgemäßer Bewirtschaftung. Noch aus dem Jahre 1662 wird bericht, dass nur noch 2 Pfarrhöfe wüst lagen. 1670 werden drei Pfarrhöfe genannt: Hans Möller, Hans Zabel und Jochim Dalemann. 1722 besitzt Michel Schmidt den einen Hof, 1739 Michel Prehn den anderen, 1742 Matthias Kahl denn dritten. Den Hof von Prehn besaß vorher ein Ebel.
Ein neuer Abschnitt in der Geschichte von Buchholz beginnt mit dem Jahre 1763. Damals kauften die Adelsbauern ihre Hufen als Allodialgut (einschl. der hohen Jagd) zum Eigentum samt dem Patronate und allen Ragalien des Gutes für 11500 Taler Gold von dem Landrat und Kamerherrn von Ravenauf Boek. Später (1777) erwarben die drei Pfarrhofbauern ihre Höfe und Hufen von der Ökonomie der Kirche zu Röbel. Die Namen der 3 damaligen Pfarrbauern sind: Jochen Schmidt, Matthias Kahl und Michel Waass; letzterer hat gerade ein Jahr vorher einen Pfarrhof in Pacht genommen.
Diesem Kauf von Buchholz waren jahrelange Streitigkeiten vorhergegangen. Immer hatten die Bauern in Buchholz behauptet, frei zu sein. Sie seien den Eigentümern des Gutes Buchholz nur schirmpflichtig, aber nicht leibeigen. Ihre Väter und Großväter seien aus Sachsen und der Mark Brandenburg eingewandert und hätten sich aus eigenen Mitteln aufgebaut, Vieh gehalten und das Land bearbeitet. Die genannte Einwanderung bezieht sich offenbar auf die neue Kolonisation um 1650. So ging Buchholz als Rittergut in den Besitz der Bauernschaft über, was in Mecklenburg sich nur noch bei vier Dörfern (Grabow, Niendorf, Zielow und Wendisch – Priborn) ereignete.
Michaelis 1777 stellten sich die Bauern ein eigene Dorfordnung auf, sie auf einem ordentlichen Geschworenengericht in Buchholz am 23.10.1777 verlesen und protokollarisch festgelegt wurde. Gerichtsverwalter war Bürgermeister Köppe aus Röbel, Gerichtassessoren die freien Eigentümer Jochen Diederich Willert, Jochen Friedrich Buchholz und Jochen Friedrich Maass. Protokollführer war der Theologie-Kandidat Friedrich Livin Bellner. Die Dorfordnung zerfällt in 5 Teile, im Ersten werden die landesherrlichen Gesetze bindend erklärt und die daraus sich ergebenen Einzelfragen erläutert. Der zweite Teil setzt sie Rechte und Pflichten der Dorfbewohner gegenüber den Anderen.
Die Röbeler Pfarre und Kirchenökonomie hat im Dorfe drei besetzte Hufen. Diese drei Pfarr- und Ökonomiebauern und die übrigen Buchholzer sind in allen Stücken gleich, sie tragen die gleichen Lasten, deshalb mussten sie auch gleichen Anteil an der Dorfweide, Holzung und Fischerei haben. Trotzdem haben die Buchholzer Erbhüfner Fischerei und Jagd privat verpachtet, die Pfarrbauern dabei aber ausgeschlossen.
Sie bildeten sich anscheinend ein, weil sie vom vorigen Besitzer und der Gutsobrigkeit ihre Hufen gekauft hatten, die Gerechtigkeit allein in Anspruch nehmen zu können.
Das Dorf Buchholz ist ein gemeinsames Dorf, das sowohl von den Pfarr- als auch von den anderen Bauern gemeinschaftlich bewohnt und genutzt wird. Ein jeder besitzt so viele Acker und Ländereien wie jeder andere, alle zahlen die Kriegslasten und andere Kontributionen, ein jeder genießt also auch die Rechte.
Die Pfarrbauern nehmen ohne Widerrede gleichen Anteil an der Weide und Holzung, also müssen sie auch Anteil an der Fischerei und Jagd haben. Die Hufen der Pfarrbauern waren vorzeiten fürstlicher Besitz, von einem gewissen Nicolei de Gustowe wurden sie der Kirchenökonomie und Pfarre vermacht, und zwar mit allen Rechten.
Der Verkäufer kann der Bauernschaft nicht mehr Rechte abgetreten haben, als er selbst hatte, die Gerechtsame der Jagd und Fischerei war jedoch immer bei den hiesigen christlichen Hufen. Beim letzten Verkauf des Dorfes wurden diese Befugnisse deshalb unter anderem ausdrücklich für die Pfarre reserviert. Die Pristerbauern drohen anscheinend, dass sie die gewohnten Pacht- und Dienstgelder nicht mehr an die Pastoren zahlen wollen, wenn diese ihnen nicht zu ihrem Anteil an der Fischerei und Jagd verhelfen.
Die Pastoren bitten den Herzog um Bestrafung aller Bauern.

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