Die Buchholzer Feldmark um 1788

Ein Vergleich mit der Schmettauschen Karte

von Karl Erich Maaß

Die Anhaltspunkte für die Ermittlung des Werdens einer Feldmark und seiner Grenzen sind spärlich genug. Immerhin haben schon deswegen die wenigen Möglichkeiten, die sich hier überhaupt bieten, besonderes Interesse. Unter diesen spielt die kartographischen Aufnahme des Landes Mecklenburg – Schwerin durch Schmettau (1788 herausgegeben) eine wichtige Rolle, sodass ein Vergleich der heutigen mit der um über 150 Jahren älteren Karte angebracht sein wird. Die eigentlichen Feldmarkgrenzen lassen sich nur schwer erkennen, vor allen nicht im Norden und Süden. Wichtig ist aber. Was überhaupt auf der alten Karte an Flurnamen eingetragen ist. So fällt auf, dass es damals schon einen „Streitort“ gab, und zwar an derselben Stelle, die die Flurnamenkarte noch heute angibt (Nr.71). Schmettau zeichnet dort auch einen doppelten Grenzverlauf ein. Die heutigen Werdelwiesen (NO der Feldmark, an der Müritz) sind damals mit „Buchholzer See – Wiesen“ eingetragen. Der „Neu Graben“ ist bereits vorhanden, auch die Buchholzer Heide als solche bezeichnet, aber noch reine Feldmark, kaum bewaldet.
Geologisch ohne Weiteres zu erklären ist die Tatsache, dass damals der „Schwarze See“, den Schmettau „Schwart – See“ nennt, viel größer als heute gewesen ist: handelt es sich hier doch um das Restbecken eines Moores, das mit den Fortschritten der Wiesenkultiervierung immer kleiner wurde. Im SW erstreckte sich von diesem See aus eine weite Wiese, die den Namen „Hütung“ (Wohl – Wiesen zum Hüten der Dorfherde) trägt. Heute ist der Name unbekannt.
Die Seenenge zwischen der Nebel und dem Thüren, die heute von der Krümmelschen Brücke überwunden wird, gab es offenbar damals noch nicht. Vielleicht ist die Dammwiese(48) eine künstliche Aufschüttung. Um 1788 wird sie nicht verzeichnet, heute gehört sie auch nicht mehr zur Buchholzer Feldmark. Ihr Name wird aber jetzt restlos klar, denn Schmettau gibt an dieser Stelle einen langen „verfallenen Damm“ an, der ja insofern seine Bedeutung hatte, als er dem Dorfe den Weg nach dem Osten öffnete. Das Kotzband (88) ist nicht eingezeichnet, was wohl auf Flüchtigkeit beruhen mag. Interessant ist aber, dass am gegenüberliegenden Ufer der Nebel, also im NO Kotzband, eine „Dorfstelle“ vermerkt ist, was die Bedeutung dieser Insel noch erhöht.
Die Landesgrenze im Süden verläut noch so wie heute. Von dem südlichsten Müritzarm, an dessen Ende Buchholz heute liegt, wird angegeben, dass er „dem Amte Plau“ gehört. Siedlungkündlich ist Buchholz streng als Straßendorf eingezeichnet, was es wohl auch trotz der andersartigen Ausweitungen in der Mitte und am südlichen Ende immer gewesen ist. Darüber wird eine besondere Arbeit Näheres bringen.

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