Die besondernern Leute von Buchholz

Röbel

Die Buchholzer Bauern „erlitten“ nicht ihre Geschichte wie anderer Dorfbewohner anderswo in Mecklenburg, sondern sie gestalteten sie in wichtigen Zeiten selbst und waren damit eine seltenen Ausnahme. Buchholz liegt im Müritzkreis südlich von Röbel. Der Ortsname deutet auf eine deutsche Dorfgründung hin, denn 1273 wurde der Ort erstmals als Bocholte erwähnt. 1349 verkaufte Fürst Bernhard von Werle einem Röbeler Bürger 6 Hufen in „Buchholte“, die er einer Vikarei in Röbel verlieh. Die Bauern Walow, Croger, Godtschalk, Ryke und Butekow bewirtschafteten diese Äcker und waren damit Priester- oder Pfarrbauern.
Während des Dreißigjährigen Krieges (1618 – 1648) erwarb Hans Holstein die Grundherrschaft. Das Dorf war aber damals wie in Mecklenburg üblich Streubesitz: noch fünf andere Ritterfamilien hatten hier Ansprüche. Das Kirchdorf Buchholz gehörte schon vor der Reformation zur Mutterkirch in Melz. Die Beziehungen der Dorfgemeinschaft zu den Geistlichen gestalteten sich zeitweise recht heikel. So starb der erste evangelische Pastor Joachim Seedorf nach einer Amtshandlung auf dem Buchholzer Friedhof. Sein Nachfolger Jomann Suderow brach in den Melzer See ein, als er von Buchholz nach Melz über das Eis ging, Der nächste Pastor Jakobus Goldschmidt wurde erstochen. Dem nachfolgenden Geistlichen Georgius Gategast brannte im 19. Jahr seiner Amtszeit der Pfarrhof nieder. Da sich die Buchholzer Bauern weigerten, beim Wiederaufbau zu helfen, untersagte Kirchenpastor Eggert von Hahn dem Pastor die Seelsorge für Buchholz.
Nach dem Dreißigjährigen Krieg hatte Buchholz noch 8 Einwohner (d.h. 8 Familien). Und es wechselten auch die Buchholzer Grundherren – in Folge waren es die Knuth, die Ferber und die Raven. Die Bauern führten in diese Zeit unzählige Prozesse, weil sie sich nicht unter die Leibeigenschaft zwingen lassen wollten, wie es die Erbzinspächter in fast allen Mecklenburgischen Dörfern erdulden mussten. Nur fünf ritterschaftlichen Bauern gelang es sich dagegen erfolgreich zu wehren – Steden, Niendorf, Buchholz, Groß, Priborn, Grabow und Zielow. Der Vorteil der Bauern dort war, dass die gesamte Hofwehr ihnen selbst gehörte. In anderen Dörfern mussten die Grundherren nach dem Dreißigjährigen Krieg Häuser und Hofbauten aufbauen lassen, weil die Bauern selbst zu arm dazu waren. Auch waren in den genannten fünf Dörfern die Ritter stark verschuldet. Die Buchholzer Bauern argumentierten bei den Streitigkeiten mit ihrem Herren damit, dass sich ihre Vorväter als freie Leute nach Buchholz begaben und aus eigenen Mitteln den Hof angelegt hätten, auch Vieh und Saat allein erschafften. Sie wären aus Brandenburg und Sachsen gekommen und außer Grund und Boden seien alle Habseligkeiten ihr Eigentum. Stolz verwiesen sie darauf, dass sie wie ihre Vorfahren, niemals Hofdienste leisteten, In Röbeler Archivakten ist auch der Verkauf des Dorfes als Allodialgut (lehnfreies Gut) an 22 freie Buchholzer Bauern zwischen 1757 und 1771 erwähnt. Ihre umsichtige Eigenverwaltung bewiesen sie in der „Kommunalordnung für das Gut Buchholz“ 1777, darin wurde unter anderem die Dorfarmenpflege geregelt, für die in den ritterschaftlichen Bauerndörfern die Gutsbesitzer und Patrone zuständig waren. Jeder Gutsbesitzer musste nach Erwerb oder Erbschaft seines Eigentums dem Herzog bzw. dem Großherzog den Lehnseid schwören. Für das Gut Buchholz tat dies jeweils Schulze im Namen aller Bauern – bei den Akten befindet sich nämlich die Urkunde des Lehnseides für das Gut Buchholz, gelobt und geschworen vom Dorfschulzen Joachim Buchholz 1843.

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