Das Kirchdorf Buchholz

Amtsgerichtsbezirk Röbel

Buchholz kommt urkundlich schon im Jahre 1273 vor, als man am 16. April desselben Jahres Nikolaus von Werle dem Nonnenkloster zu Röbel die zehn Hufen verleiht, von denen zwei in Bocholte liegen. Bis zur nächsten Nachricht aber vergehen sechsundachtzig Jahre. Da verkauft Bernhard Werle am 14. August 1349 dem Bürger Nikolaus von Güstow zu Röbel 6 Hufen in Buchholte, die von den Bauern Walow, Croger, Godtschalk, Ryk und Butekow bebaut werden und vom Käufer zur Bewidmung einer Vikarei in der Kirche zu Neu – Röbel verwandt werden sollen. Das Patronat dieser Vikarei hat die Familie Güstrow inne, nach deren Aussterben aber soll es dem Probst und dem Magistrat von Neustadt Röbel zu fallen. Später gehört das Dorf zu Leibgedinge der Fürstin Elisabeth von Werle. Als deren Gemahl, Fürst Bernhard, dem Herzog Albrecht von Mecklenburg Schloss, Stadt und Land Röbel am 10. März 1362 verpfändet und die Dörfer namentlich aufgeführt werden, die zum Leibgedinge der Fürstin gehören und während ihrer Lebenszeit von der Verpfändung ausgeschlossen sein sollen, wird unter ihnen auch Bokholte genannt. Beim wirklichen Antritt des Pfandbesitzers aber durch den Herzog, am 30. Juni 1362, werden die Dörfer Buchholz und Semzin nicht mehr unter den Leibgedingsgütern aufgeführt, sie werden also auf irgend eine Weise der Fürstin abgelöst und vergütet sein. Ob sie von dem zusammenhängenden Hauptverbande der Güter zu entfernen waren, oder ob sie wegen der Straßenzüge eine gewisse militärische Wichtigkeit für den Herzog hatten, oder ob noch ein anderer Grund vorhanden war, müssen wir dahingestellt sein lassen. Daher gelangen auch beide Güter nicht an die Hahn, während die anderen Leibgedingsgüter, die von der edlen Frau Elzeben, Herrn Bernds ehelichen Frau angestorbenen Güter, dem Klaus Hahn auf Damerow am 14. August 1410 erblich verliehen werden. Dagegen wird Buchholz im Jahre 1455 ein Rohr´sches Lehen, welches Herzog Heinrich der Ältere dem Bernd Rohr verleiht. Es bleibt diesem Geschlecht bis 1629 erhalten. Da gerät es in Konkurs und geht aus diesem nebst dem Rohr´schen Gut Schönberg an Hans Holstein über. Und nun beginnen, den Zeitläufen entsprechend, zahlreiche Verpfändungen und Adjudikationen einzelner Teile des Dorfes bald an diesem, bald an jenem. Außer den Holstein finden wir: 14 km südlich von Röbel M. U. – B. 1283. M. Jahrbuch. XVI, S. 213 M. U. – B. 6991. 7055. M. U. – B. 9003. M. U. – B. 9054. 9055. 9056.9057 Lisch, Geschlecht Hahn II, S 271 ff. Akten im Grossh. ArchivVgl. Lisch a. a. O.

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