1951 – 1960

Jugendgruppe baut ein Maisfeld

(1956)

Nicht nur Versammlungen gehören zur Jugendarbeit, auch die Betätigung auf sportlichem und kulturellem Gebiet muss den Inhalt der Jugendarbeit bestimmen. Als ausgesprochen landwirtschaftlicher Kreis ist es doch selbstverständlich, das sich unsere Grundeinheiten auch mit der Entwicklung der Landschaft vertraut macht und mithelfen, die Neuerer- Methoden stärker in Anwendung zu bringen.
Wir besuchen die Freundin Rita Beier aus Buchholz, um von ihr zu erfahren, womit die Grundeinheiten der FDJ sich in der letzten Zeit beschäftigte.
Rita erklärt uns, dass die Grundeinheit in den ersten Tagen des Monats Mai einen Morgen Mais gelegt hat. Mit dem Vielfachgerät wurde dazu die Vorarbeit geleistet.
Auf unsere Frage, ob damit die Arbeit beendet war, konnte Rita berichten, dass in mehreren Einsätzen von Mitgliedern der FDJ der Mais zweimal durchgehackt wurde, so dass eine gute Ernte zu erwarten ist.
Für den Erlös wollen die Freunde noch Gegenstände für den Jugendraum kaufen. Wir fragen anbei die Jugendfreunde in den Grundeinheiten unseres Kreises, welche Erfahrungen habt Ihr gesammelt, auf welche Arbeit in der Landwirtschaft bereitet Ihr euch vor. Berichtet darüber. Ihr helft uns dadurch die Jugendarbeit im Kreis zu verbessern.

Aus dem Mitteilungsblatt der Ständigen Kommission für Jugendfragen beim Rat des Kreises Röbel (Müritz)

Pächterermäßigung

Abt. Land und Forstwirtschaft
Binnenfischerei

An den
Fischereipächter
Herrn Walter Kröppelin
Buchholz
Kreis Röbel

Betr.: Pächterermäßigung

>Nach eingehender Überprüfung Ihres Antrages auf Pächterermäßigung vom 9.1.1956 teilen wir Ihnen mit, dass wir aufgrund der durchgeführten Maßnahmen von Seiten des VEB Wasserwirtschaft Sude/Elde bei der Elderegulierung entstandene Schwerpunkte für die Fischerei berücksichtigen und rückwirkend ab 1.1.1956 eine Pachtermäßigung in Höhe von 100,- DM gewähren. Ihre Pacht beläuft sich somit ab 1.1.1956 auf 375,- DM und ist wie bisher laut Pachtvertrag am 15.5. und 15.10. eines jeden Jahres auf das Ihnen bekannte Konto des Rates des Bezirkes Neubrandenburg zu überweisen. Dieses Schreiben dient als Anlage zum Pachtvertrag vom 22.7.1952 und wir verweisen darauf, den entstandenen fischereilichen Schaden durch verstärkten Fischgesetz zu begegnen.

Im Auftrag:

(Blank)
Unterabteilungsleiter

Eigentumsverhältnisse

Werter Herr Kröppelin !

Zu den Eigentumsverhältnissen des Schwarzen-, Sewekower- und Rönnbergsees konnte in unseren Beständen nicht ermittelt werden. Wir fanden lediglich in einer Akte des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft eine Eintragung zum Rönnberg See 1947-1948, in der als Eigentümer die Gemeinde Buchholz, Kreis Waren angegeben ist und als Pächter ein Kröppelin aus Buchholz.

Mit freundlichen Grüßen

AR Dr. Rakow
Abteilungsleiter

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